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Begeistern Sie sich für Nachträge?!


Wie? Mit nextbau können Sie sich das mühevolle Stellen von Einzelnachweisen sparen! Denn nextbau kann die VOB-konforme Ausgleichberechnung.

Nachträge gehören zu Bauvorhaben, wie das Amen in der Kirche. Denn wo gebaut wird, kommt es zu Änderungen. Mehr und andere Leistungen werden vom Bauunternehmer erbracht, dadurch hat er berechtigte Nachforderungen an den Auftraggeber. Diese muss er aber in Einzelnachweisen für die Nachträge ausarbeiten und das ist zeitraubend und kompliziert.

Hinzu kommt, dass eine Nachforderung nur Erfolg haben kann, wenn eine ordnungsgemäße Ur-Kalkulation vorliegt, anhand der nachgewiesen werden kann, dass die Nachforderung preislich angemessen ist. Mit fixen Marktpreisen, Bauchgefühl und Erfahrungen ist hier das Ende der Fahnenstange erreicht.

Der Ausweg findet sich in der Kalkulationssoftware nextbau. Mit ihr lassen sich die Klippen beim Stellen von Nachweisen für Nachträge entspannt umschiffen. Liegen Mengenabweichungen vor, kann sich der Anwender per VOB-konformer Ausgleichsberechnung das mühselige Stellen von Einzelnachweisen sogar komplett ersparen. Denn nach VOB/B § 2 Nr. 3 steht dem Auftragnehmer bei Mengenminderungen um mehr als 10% ein Ausgleich für die auf die entfallenen Mengen kalkulierten Anteile von Baustellengemeinkosten und Allgemeinen Geschäftskosten zu. Jedoch nur soweit kein Ausgleich durch Mengenerhöhungen bei anderen Positionen vorliegt. Die dafür nötige aufwändige Berechnung führt nextbau automatisch durch.

Liegen Mindermengen unter 90% und Mehrmengen über 110% vor, reagiert nextbau sofort über die praktische Ampelfunktion. Rot steht für Mindermenge und bedeutet: Achtung Nachtrag - entgangene Gemeinkosten in Rechnung stellen! Hier greift die Ausgleichsberechnung. Die rot markierten Positionen werden per Mausklick übernommen und die Ausgleichsberechnung per Knopfdruck gestartet. Genauso funktioniert es bei Mehrmengen - denn sonst ist die Zurückweisung durch den Auftraggeber vorprogrammiert. Hier werden die Positionen gelb markiert, per Mausklick übernommen und fließen dann in die Ausgleichsberechnung ein. Die Summen der Über- und Unterdeckung werden gegenübergestellt und der daraus resultierende Vergütungsanspruch berechnet.

Grün markierte Positionen sind in der ausgeschriebenen Menge auch ausgeführt worden.

So entfällt das zeitraubende Erstellen aufwändiger Einzelnachweise. Denn es reicht, die Ausgleichsberechnung einmal für alle Positionen durchzuführen. Der gesamte Vergütungsanspruch wird dann bei der Schlussrechnung berücksichtigt und die Ausgleichsberechnung - sauber ausgedruckt - als Nachweis beigelegt.

Was aber, wenn keine Ur-Kalkulation gemacht und das Angebot stattdessen mit Fixpreise erstellt wurde?

Die Bausoftware nextbau hat auch hier die Lösung parat. nextbau kann die fix eingegebenen Preise automatisch in Kosten - z.B. für Lohn, Material, Geräte - und Umlagen aufschlüsseln. Die Preise werden somit im Hintergrund "rückwärts" kalkulieren. Der Anwender erhält so eine druckfertige Dokumentation zur Kalkulation. Selbst die fertig ausgefüllten EFB-Formblätter stehen per Knopfdruck zur Verfügung.

Die kostenlose Demoversion von nextbau kann unter www.nextbau.de angefordert werden.