f:data GmbH - Baupreise, Baukosten, DIN 276, STLB-Bau, Baukalkulation

x:nachtrag

Prüfen und Werten von Baunachträgen


Sie suchen eine Software, mit
der Sie Nachtragsforderungen
inhaltlich prüfen und sicher
bewerten können, und zwar auf Basis der Kalkulationsangaben des Auftragnehmers?

Dann ist x:nachtrag
das richtige Werkzeug für Sie!


Was x:nachtrag u.a. für Sie leistet:

Verwaltung von Nachtragsforderungen

Strukturieren Sie eingehende Nachtragsforderungen, in dem Sie Projekte, Vergabeeinheiten und Nachträge übersichtlich verwalten.

Management von Nachträgen

Lesen Sie per GAEB-Import Vergabe-LV und Nachtrags-LV ein, übernehmen Sie beliebige Positionen per Klick in Ihre Nachtragsbewertung und gruppieren Sie diese nach sachlichen Gesichtspunkten wie "erfasst", "sachlich anerkannt", "zweifelhaft" usw.

Kalkulationsangaben des Auftragnehmers

Hinterlegen Sie zu jeder Vergabeeinheit die spezifischen Kalkulationsangaben des Hauptangebotes (Verrechnungslohn und Gemeinkostenzuschläge), welche Sie den EFB-Preis 1a, 1b sowie 2 sowie der Ur-Kalkulation entnehmen können.

Inhaltliche Prüfung der Nachträge

Die inhaltliche Prüfung erfolgt über eine Vergleichskalkulation, die auf Basis einer integrierten Baupreis-Datenbank mit Mengen- und Wertansätzen für mehr als eine Million Bauleistungen vorgenommen wird. So können zu hoch erscheinende Preise im Detail verglichen und bewertet werden.

Prüfung nach Vergabehandbuch und VOB

x:nachtrag orientiert sich am "Leitfaden zur Vergütung bei Nachträgen" im VHB Bund 2002, Oktober 2006. Damit lassen sich folgende Nachtragsarten behandeln:
  • Überschreitung des Mengenansatzes (Mehrmenge)
  • Unterschreitung des Mengenansatzes (Mindermenge)
  • Wegfall von Leistungen
  • Leistungsänderung
  • Bauzeitverlängerung
  • zusätzliche Leistung

Umfangreiche Drucklisten

Aussagekräftige Drucklisten helfen Ihnen, mit gesichertem Wissen bei der Nachtragsverhandlung aufzutreten und unberechtigte Forderungen sachkundig abweisen zu können:
  • Preisspiegel auf Basis der Einheitspreise
  • Preisspiegel mit akzeptiertem Nachtrags-Einheitspreisen
  • Aufgliederung der Teilkosten und Gemeinkostenzuschläge
  • Aufgliederung der Gemeinkostenzuschläge
  • Soll-Ist Vergleich auf Basis der Gesamtbeträge
  • Ausgleichsberechnung auf Basis der Gemeinkostenzuschläge

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